Winterdienst
Eis-, Schnee und Glättebeseitigung
Bei kaltem Wetter und im Winter übernehmen wir die Räumungsüflicht zur Schnee-, Eis- und Glättebeseitigung für Gewerbe, Wohnungsgesellschaften und Kommunen. Gerne
sind wir bereit auch für private Haushalte unsere Dienste anzubieten.
Somit ist das Haftungsrisiko, welches Ihnen durch die Räumungspflicht auferlegt ist, nicht mehr bei Ihnen, sondern liegt bei uns. Unsere 24-stündige Winterdienstleistung ist somit rund um die Uhr in Einsatzbereitschaft.
Abstumpfung und Streuung
Außerdem stumpfen und streuen wir die freigeräumten Gehwege bei anhaltender Glätte ab. Streusand, Granulat und Splitt werden als Abstumpfmittel eingesetzt.
Wir nutzen nur Auftausalze, wenn Gehwege bei extremer Glätte durch unsere Abstumpfmittel nicht verkehrssicher gemacht werden können. Dies ist ein Aspekt, der die Umwelt nicht unnötig schaden soll.